AGB

Allgemeine Vermittlungsbedingungen

1. Vorvertragliche Unterrichtung

Soweit Sie uns, REISEBÜRO A.M.L., mit der Vermittlung einer Pauschalreise und/oder einer verbundenen Reiseleistung beauftragen möchten, stellen wir Ihnen vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung als Reisevermittler die Informationen aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Formblatt zur Verfügung, das für die von Ihnen gewünschte Reiseleistung in Betracht kommt. Das gilt nicht für Einzelreiseleistungen, die keine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung darstellen. Ausgenommen sind schließlich auch Geschäftsreisen auf der Grundlage eines Rahmenvertrags.

Die vorvertragliche Unterrichtung beginnt erst mit dem Buchungsvorgang und ist der erste Schritt vor einer Buchung. Hierbei erhalten Sie alle relevanten Informationen, die die Reiseleistung, Reiserveranstalter, Reisepreis und sonstigen Kosten, Steuern sowie Zahlungsmodalitäten (Anzahlung und Restzahlung) betreffen.

Im Rahmen der vorvertraglichen Unterrichtung erhalten Sie Information über Mindestteilnehmerzahl (Gruppenreisen), Rücktritt- und Stornobedingungen sowie über allgemeine Reisepass-, Reiseanmeldung- und Visumerfordernisse. Sie erhalten ebenso Hinweise, die Ihre Gesundheit am Urlaubsort betreffen können.

Sie können als Reisender vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung, deren konkrete Höhe sich aus den Allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters der Pauschalreise ergibt, jederzeit vom Vertrag zurücktreten (Storno und Stornobedingungen des Reiseveranstalters).

2. Vertragsabschluss / Vermittlungsauftrag

REISEBÜRO A.M.L. vermittelt Reisen und ist kein Reiseveranstalter gemäß § 651a BGB. 

Ihr Buchungsauftrag können Sie mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erteilen. Der Vermittlungsauftrag kommt durch die Annahme unseres Angebots per E-Mail zustande. Hierauf wird die Reise nach Kundenangabe gebucht und anschließend die Buchung per Mail zur Unterschrift zugeschickt. Das von Auftraggebenden unterschriebene Dokument ist automatisch Teil des Reisevorganges in unserem Backoffice-System. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde zugleich den Erhalt der vorvertraglichen Informationen und Formblätter.

3. Vermittlungsleistung

Die vertragliche Leistungspflicht vom REISEBÜRO A.M.L. besteht in der ordnungsgemäßen Vermittlung des gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder Reiseversicherungsvertrages, also die „Buchung“ der Reise. Um dies zu realisieren, erhalten Sie die Beratung und die Buchung sowie die Weiterleitung der vom Vertragspartner bereitgestellten Informationen und Reiseunterlagen.

Sie erhalten bei der Vermittlung von Pauschalreiseverträgen und bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen im Rahmen unserer vorvertraglichen Informationspflichten nach Art. 250 §§ 1 bis 3 EGBGB bzw. Art. 251 §§ 1 und 2 EGBGB das für Ihren Buchungswunsch zutreffende Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden.

4. Haftungsbegrenzung des Reisevermittlers

Für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist die Haftung von REISEBÜRO A.M.L. als Reisevermittler auf den dreifachen Preis der vermittelten Reiseleistung begrenzt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reisevermittler herbeigeführt wurde.

Als Reisevermittler haftet REISEBÜRO A.M.L. nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst (z. B. Flugdurchführung, Hotelqualität), sondern ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlung, Beratung und Buchungsabwicklung. Für die Durchführung der Reise gelten ausschließlich die Bedingungen der jeweiligen Leistungsträger (Veranstalter, Airline etc.).

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit erfolgt nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

REISEBÜRO A.M.L. unterrichtet den Kunden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes (einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa) vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt.

Diese Informationen gelten für Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland, sofern keine andere Staatsangehörigkeit erkennbar ist. Bei Angehörigen anderer Staaten oder Personen mit Doppelstaatsangehörigkeit wird der Kunde gebeten, seine Staatsangehörigkeit rechtzeitig mitzuteilen, damit eine entsprechende Beratung erfolgen kann.

Der Kunde ist für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente, die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie für die Gültigkeit seiner Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen (z. B. Nichtbeförderung oder Rücktrittskosten), gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, REISEBÜRO A.M.L. hat seine Informationspflichten schuldhaft nicht oder unzureichend erfüllt.

REISEBÜRO A.M.L. haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Kunde den Vermittler mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, die Verzögerung wurde durch den Vermittler schuldhaft verursacht.

6. Verantwortung für Zahlungsmittel vor Ort

Bei der Vermittlung von Leistungen, die ganz oder teilweise erst vor Ort zu bezahlen sind (z. B. Hotel-Check-in, Mietwagen-Kaution), trägt der Kunde die alleinige Verantwortung dafür, die hierfür erforderlichen und gültigen Zahlungsmittel (in der Regel eine auf den Namen des Hauptreisenden ((erster Name/erste Person auf der Buchungsbestätigung)) ausgestellte echte Kreditkarte) mitzuführen. Eine Debit-Karte ist hierfür in der Regel nicht ausreichend; ebenso wird Bargeld für Kautionszwecke nicht akzeptiert.

Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass ihm die für die Autorisierung notwendigen Sicherheitsmerkmale (z. B. PIN, Passwörter für 3D-Secure-Verfahren, ausreichendes Kreditlimit) bekannt und einsatzbereit sind.

REISEBÜRO A.M.L. übernimmt keine Haftung für die Verweigerung der Leistung durch den Leistungsträger vor Ort (z. B. Verweigerung der Mietwagenübergabe), wenn diese auf fehlende oder nicht funktionsfähige Zahlungsmittel des Kunden zurückzuführen ist.

7. Zahlung und Inkasso

Zahlungsabwicklung: Je nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Leistungsträger (Reiseveranstalter, Airline etc.) erfolgt die Zahlung entweder als Direktinkasso durch den Leistungsträger oder über REISEBÜRO A.M.L..

Fälligkeit: Der Reisepreis ist nach Vertragsschluss und – bei Pauschalreisen – gegen Aushändigung des Sicherungsscheines fällig. Die konkreten Fälligkeitstermine für Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung/Rechnung des Veranstalters bzw. nach Veranstalterangaben.

Sicherungsschein beim Eigeninkasso: Sofern REISEBÜRO A.M.L. Zahlungen auf den Reisepreis im eigenen Namen entgegennimmt (z. B. bei Flugbuchungen mit Eigeninkasso), erfolgt die Annahme dieser Gelder nur gegen Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheines gemäß § 651r bzw. § 651w BGB. Die Kundengelder sind über die R+V Versicherung abgesichert.

Zahlungsverzug: Leistet der Kunde die Anzahlung oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Leistungsträger bzw. Vermittler zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist der Vermittler berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens des Leistungsträgers vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß den Bedingungen des Leistungsträgers zu belasten.

Zahlungsarten: Zahlungen haben durch den Kunden auf den in der Rechnung angegebenen Wegen zu erfolgen. Eventuell anfallende Gebühren für bestimmte Zahlungsarten (z. B. bei Kreditkartenzahlung, sofern gesetzlich zulässig) werden dem Kunden vorab mitgeteilt.

8. Umbuchungen, Rücktritt und Service-Entgelte

Für die Umbuchung oder den Rücktritt von vermittelten Reiseleistungen gelten die Bedingungen (AGB) des jeweiligen Leistungsträgers (Veranstalter, Fluggesellschaft etc.). Eventuell anfallende Gebühren richten sich nach deren Tarifen.

Der Anspruch von REISEBÜRO A.M.L. auf ein vereinbartes Service-Entgelt (z. B. Buchungs- oder Vermittlungspauschale) bleibt von einem Rücktritt vom Vermittlungsvertrag oder einer Stornierung der Reiseleistung unberührt, es sei denn, die Stornierung beruht auf einem Verschulden des Vermittlers.

9. Datenschutz

Hier finden Sie die Datenschutzerklärung von REISEBÜRO A.M.L.

www.reisebuero-aml.de/Datenschutz


 

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